
Mit 17 Jahren können die Führerscheinklassen B und BE erworben werden.
Die Ausbildung für den Führerschein mit 17 oder mit 18 ist identisch. Es sind lediglich im folgenden beschriebene
Besonderheiten bei der Anmeldung zu berücksichtigen und die Tatsache, dass nach bestandener praktischer Prüfung bis zum
18. Geburtstag nur in Begleitung gefahren werden darf.
Besonderheiten bei der Anmeldung
Zusätzlich zu den üblichen Unterlagen für die Anmeldung beim Verkehrsamt müssen ein Antrag auf die Sondergenehmigung, mit 17
die praktische Prüfung absolvieren zu dürfen, und von den Begleitpersonen Anlageformulare ausgefüllt und eingereicht werden.
Diese Formulare werden dir bei Anmeldung in der Fahrschule von uns ausgehändigt. Außerdem benötigen wir Fotokopien des Personalausweises
und des Führerscheines der Begleitperson/en, jeweils Vorder- und Rückseite.
Ferner fällt eine Extra-Gebühr an das Verkehrsamt an; die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Begleitpersonen
und ist auf unserer Unterseite "Gebühren" aufgelistet.
Detaillierte Informationen zu diesem Thema findest du hier:
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