
Die praktische Ausbildung unterteilt sich in Übungsfahrstunden (Stadtfahrten) und sog. Sonderfahrten (Pflichtstunden).
Die Sonderfahrten bestehen für Führerscheinklasse B und A aus:
Sollte der Führerschein für Klasse 3 (heute B) vor dem 01.04.1980 erworben worden sein, halbiert sich die Anzahl der Pflichtstunden bei Erweiterung auf Klasse A (Motorrad).
Für Führerscheinklasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Anzahl der Übungsfahrstunden gibt es keine Vorschrift; die notwendige Anzahl dieser Stunden ist individuell verschieden.
Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten.
Die Fahrstunden-Termine sind individuell zwischen Fahrlehrer und Fahrschüler zu vereinbaren.
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