Praxis

Die praktische Ausbildung unterteilt sich in Übungsfahrstunden (Stadtfahrten) und sog. Sonderfahrten (Pflichtstunden).

Die Sonderfahrten bestehen für Führerscheinklasse B und A aus:

Sollte der Führerschein für Klasse 3 (heute B) vor dem 01.04.1980 erworben worden sein, halbiert sich die Anzahl der Pflichtstunden bei Erweiterung auf Klasse A (Motorrad).

Für Führerscheinklasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

Für die Anzahl der Übungsfahrstunden gibt es keine Vorschrift; die notwendige Anzahl dieser Stunden ist individuell verschieden.

Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten.

Die Fahrstunden-Termine sind individuell zwischen Fahrlehrer und Fahrschüler zu vereinbaren.

 

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